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   BVerwG, 28.07.1965 - I WB 19.65   

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BVerwG, 28.07.1965 - I WB 19.65 (https://dejure.org/1965,965)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1965 - I WB 19.65 (https://dejure.org/1965,965)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1965 - I WB 19.65 (https://dejure.org/1965,965)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

    18 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Handlungen oder Unterlassungen des Dienstherrn in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Maßnahmen im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung darstellen (Beschluss vom 28. Juli 1965 BVerwG 1 WB 19.65 BDHE 7, 163).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 16.07

    Petition; Petitionsausschuss; Maßnahme.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Handlungen oder Unterlassungen des Dienstherrn in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Maßnahmen im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung darstellen und nicht zum Gegenstand eines Verfahrens vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden können (Beschluss vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - BDHE 7, 163).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

    Dasselbe gilt für Erklärungen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Beschluss vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - BDHE 7, 163) oder in einem Antragsverfahren vor den Wehrdienstgerichten nach den §§ 17, 21 WBO (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - BVerwGE 43, 28, vom 25. März 1976 a.a.O. sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 40.06 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00

    Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden -

    So hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - (BDHE 7, 163) die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Maßnahme stets eine dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlung eines Vorgesetzten erfordert, die auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen worden ist (vgl. auch Beschluß vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - < BVerwGE 43, 28 [29 f.] >).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06

    Antragsverfahren; Handlung; Maßnahme; Unterlassung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früh entschieden, dass Handlungen oder Unterlassungen des Dienstherrn in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Maßnahmen im Sinne der Beschwerdeordnung darstellen und nicht zum Gegenstand eines Verfahrens vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden können (Beschluss vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - BDHE 7, 163).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 40.00

    Zulässigkeit des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Begriff

    Im Rahmen gerichtlicher Verfahren abgegebene Erklärungen können deshalb nicht nach § 17 WBO zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 7.99

    Voraussetzungen eines Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung von unnötigen

    Demgemäß hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Juli 1965 - 1 WB 19.65 - entschieden, daß der Begriff der Maßnahme stets eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten erfordert, die auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen worden ist (vgl. auch Beschluß vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - <BVerwGE 43, 28 [BVerwG 17.11.1969 - I WB 70/69]>).
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